Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • :Österreich

1. Preise:

Sofern in der vorstehenden Auftragsbestätigung nicht schriftlich eine andere Regel getroffen wurde, verstehen sich die Preise in Schweizer Franken, netto ab Werk, Incoterms 2020, ohne Verpackung, ohne Mehrwertsteuer. Es gilt ein Mindestbestellwert von CHF 50.--.

2. Lieferfrist:

Die von BÜCHI angegebenen Lieferfristen gelten unter Vorbehalt „höhere Gewalt“, sind jedoch unverbindlich. Allfällige Fristüberschreitungen berechtigen den Besteller weder zum Vertragsrücktritt noch zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.

3. Versand

Der Versand der Ware erfolgt, auch bei Frankolieferungen, auf Rechnung und Gefahr des Empfängers.

4. Verpackung:

Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis verrechnet und nicht mehr zurückgenommen.

5. Zahlung:

BÜCHI Rechnungen sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Bei verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen berechnet.

6. Eigentumsvorbehalt:

Alle von BÜCHI gelieferten Waren bleiben bis zum vollständigen Eingang der Zahlung BÜCHI Eigentum.

7. Garantie:

Garantie für Geräte

BÜCHI garantiert für die Dauer von 1 Jahr ab Auslieferdatum, dass die von BÜCHI hergestellten und gelieferten Geräte frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind, die Einfluss auf die Funktionsfähigkeit des Gerätes zum vereinbarten oder vorausgesetzten Gebrauch haben.

1. Innerhalb der Garantiefrist beseitigt BÜCHI alle von BÜCHI anerkannten Mängel, die nachweislich auf Material- oder Herstellungsfehlern beruhen. Die Garantieleistung erfolgt nach Wahl von BÜCHI durch Instandsetzung, Austausch mangelhafter Teile oder Austausch des Gerätes. Die Ausführung von Garantieleistungen bewirkt weder eine Verlängerung noch einen Neubeginn der Garantiefrist; wird allerdings ein Gerät ausgetauscht, beträgt die Garantiefrist zumindest 1 Jahr ab Austauschdatum, auch wenn dadurch die ursprüngliche Garantiefrist verlängert wird. Ausgewechselte Teile gehen in das Eigentum von BÜCHI über. Transportkosten, -risiken und -schäden werden nicht von BÜCHI übernommen.

2. Eine Garantieleistung entfällt für Schäden oder Mängel, die aus nicht vorschriftsmäßiger Inbetriebnahme, Anschluss, unsachgemäßer Handhabung oder Behandlung, Reparaturversuchen durch nicht autorisierte Personen sowie durch Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung entstanden sind. Werden insbesondere Betriebs- oder Wartungsanweisungen von BÜCHI nicht befolgt oder Ersatz- oder Serviceteile verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt ebenfalls jede Garantie. Natürliche Abnutzung oder natürlicher Verschleiß (DIN 31051/DIN-EN 13306) aller drehenden bzw. dynamisch beanspruchten Bauteile einschließlich spannungsbelasteter Elektronik-Komponenten sind von der Garantie ebenso ausgenommen, wie Schäden, die durch Fremdkörper (z. B. Metalle) entstanden sind. Zudem entfällt die Garantie, wenn Reparaturen nicht durch BÜCHI oder einen von BÜCHI autorisierten Servicepartner ausgeführt, oder wenn keine Originalteile eingesetzt wurden.

3. Garantieleistungen werden üblicherweise in dem Land geleistet, in dem das Gerät verkauft wurde. Eine Verpflichtung zur Leistung der Garantie besteht nur dann, wenn das Gerät den jeweils gültigen technischen Vorschriften des Landes, in dem der Garantieanspruch geltend gemacht wird, entspricht und gemäss diesen Vorschriften betrieben wird.

Glasbruch

Bei den für die Geräte verwendeten Gläsern handelt es sich um qualitativ sehr hochwertige Produkte, bei denen Glasbruch grundsätzlich nur durch Fremdeinflüsse ausgelöst werden kann. Ein Anspruch besteht deshalb grundsätzlich nur, soweit nachgewiesen wird, dass tatsächlich kein Fremdeinfluss oder keine unsachgemässe Behandlung beim Käufer vorliegt, sondern ein Material- oder Herstellungsfehler.

Garantie für Zubehör, Verschleissteile, Ersatzteile, Serviceteile;  Verfügbarkeit; Software

Verschleissteile:

Die in der Betriebsanleitung definierten Verschleissteile sind von der Garantie ausgeschlossen.

Ersatzteile, Serviceteile:

Unter Ersatzteilen im oben aufgeführten Zusammenhang sind nur Originalteile gemeint, welche als solche in der Betriebsanleitung und Ersatzteilstückliste des Gerätes ausgewiesen sind.

Unter Serviceteilen im oben aufgeführten Zusammenhang sind nur Originalteile gemeint, welche als solche in der Betriebsanleitung und Serviceteilstückliste des Gerätes ausgewiesen sind.

Ersatzteil- und Serviceteilgarantie:

Die Garantie umfasst den Materialersatz, nicht aber die Ein- und Ausbaukosten und sonstigen Kosten, die nicht Kosten des Materialersatzes sind. Für ersetzte oder reparierte Teile beginnt die Garantiefrist wieder neu zu laufen und dauert 1 Jahr ab Ersatz oder Abschluss der Reparatur.

Ersatzteil- und Serviceteilverfügbarkeit:

Für alle mechanischen Teile und Glasteile gilt eine garantierte Verfügbarkeit von 10 Jahren nach der letzten Auslieferung. Für Elektronikkomponenten gilt eine Verfügbarkeit von 5 Jahren nach der letzten Auslieferung. Abkündigungen von BÜCHI’s Lieferanten bleiben vorbehalten.

Die Lieferfristen für die oben genannten Ersatz- und Serviceteile sind in der mit dem Gerät mitgelieferten Ersatz- und Serviceteilliste enthalten, oder werden auf Anfrage von den  lokalen Serviceorganisationen bekannt gegeben.

Software:

Für Softwareversionen garantiert BÜCHI eine Verfügbarkeit von 2 Jahren ab der Markteinführung.

BÜCHI bietet einen kostenpflichtigen Software Support an, welcher 3 Jahre nach dem Verkaufszeitpunkt gültig ist.

Software Installationen die durch BÜCHI vor Ort oder via Remote durchgeführt werden, werden nach Aufwand verrechnet.

Ausschluss weiterer Ansprüche:

Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, für Mangelfolgeschäden etc., sind soweit zulässig ausgeschlossen.

8. Annullierung der Bestellung:

Wird die Bestellung aus irgendeinem Grunde annulliert, trägt der Auftraggeber die uns entstandenen Kosten.

9. Anwendbares Recht, Gerichtsstand:

Schweizer Recht ist anwendbar. Gerichtsstand ist Flawil, Schweiz.

10. Gültigkeit:

Diese Garantiebedingungen gelten ab 1. Januar 2018 und gelten mit der Bestellung vom Käufer als anerkannt. Änderungen von BÜCHI und zwingendes Recht bleiben vorbehalten. Abweichende individuelle Abreden sind vorbehalten und bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Vereinbarung.